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IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:
STUDIO KOA – Rynkiewicz Biedermann Bettin GbR 

Postanschrift:
TorStr. 3
10178 Berlin

E-Mail: [email protected]

Vertreten durch:
Keshia Luna Biedermann

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3122900930

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Urheberrechtliche Hinweise

Dieses Website enthält rechtlich geschützte Informationen. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Inhalte ist nicht gestattet. Der Adressat darf die Inhalte, Texte und Abbildungen nicht an Dritte vertreiben noch in sonstiger Weise überlassen. Alle enthaltenen Angaben, Informationen und Abbildungen sind, sofern nichts anderes angegeben ist, von Keshia Biedermann, Olivia Rynkiewicz und Anastasia Bettin erstellt und deren geistiges Eigentum. Alle Inhalte sind somit urheberrechtlich geschützt. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen, Benutzen oder die sonstige Verwertung dieses Dokuments in irgendeiner Weise für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne schriftliche Zustimmung von Keshia Biedermann, Olivia Rynkiewicz und Anastasia Bettin untersagt.

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:

Presseverantwortliche:
Olivia Rynkiewicz
[email protected]

Information gemäß § 36 VSBG
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

DATENSCHUTZ

1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen STUDIO KOA und ihren Kunden geschlossen werden.

1.2 STUDIO KOA bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion, Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen STUDIO KOA und ihren Kunden.

1.3 STUDIO KOA schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen ab.

1.4 STUDIO KOA ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. STUDIO KOA bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für STUDIO KOA ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt STUDIO KOA – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Wenn der Kunde STUDIO KOA Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstigen rechtlichen Normen verletzen. STUDIO KOA ist nicht befugt, dem Kunden Rechtsberatung anzubieten. STUDIO KOA ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, die von Kunden erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte usw.) auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Falls der Kunde spezifische Anweisungen für die zu erstellende Arbeit gibt, trägt er hierfür die Verantwortung.

2.2 Der Kunde muss die Informationen, Daten, Werke (z.B. Daten für das Impressum, Grafiken usw.), die er zur Auftragserfüllung bereitstellt, vollständig und korrekt angeben. Er muss auch sicherstellen, dass seine Anweisungen im Einklang mit geltendem Recht stehen.

2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Material zur Gestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und muss dies rechtzeitig an STUDIO KOA übermitteln. Falls der Kunde dies nicht bereitstellt und keine weiteren Anweisungen gibt, kann STUDIO KOA nach eigenem Ermessen Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B. Stockfoto-Diensten) unter Beachtung der Urheberrechtskennzeichnung verwenden oder die betreffenden Teile der Webseite als Platzhalter hinterlegen.

2.4 Falls für bestimmte Auftragsbestandteile gemäß Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, einen solchen Vertrag, den STUDIO KOA bereitstellt, vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 STUDIO KOA übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verspätungen in Projekten, die aufgrund verspäteter Mitwirkung oder Mitarbeit des Kunden entstehen.

2.6 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt nicht nachkommt, kann STUDIO KOA dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeit für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtenheft

3.1 Website-Erstellungsverträge und Shop-Entwicklungsverträge zwischen STUDIO KOA und ihren Kunden betreffen grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt bzw. Online-Shop des Kunden erforderlichen Website unter Berücksichtigung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Solche Verträge sind nach § 631 ff. BGB Werkverträge. Ein anderer Leistungsumfang (z.B. Erstellung von Teilbereichen der Website oder aufwändige Programmierungen) kann individuell vereinbart werden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

3.2 Umfang der Leistungen von STUDIO KOA

Der Umfang der von STUDIO KOA zu erbringenden Leistungen wird sowohl durch individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien als auch durch ein vom Kunden erstelltes ausführliches Lastenheft bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erstellung der Website oder des Online-Shops benötigten Daten (Texte, Vorgaben, Grafiken usw.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. STUDIO KOA ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte in irgendeiner Form zu prüfen, insbesondere nicht hinsichtlich ihrer Eignung oder möglicher Verletzungen von Drittrechten.

3.3 Prüfung und Anpassung des Lastenhefts

STUDIO KOA wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Falls festgestellt wird, dass die Vorgaben im Lastenheft nicht geeignet sind, wird STUDIO KOA den Kunden umgehend informieren und Änderungsvorschläge für das Lastenheft unterbreiten. Der Kunde hat angemessen Zeit, schriftlich auf die Vorschläge von STUDIO KOA zu reagieren und die Inhalte des Lastenhefts verbindlich zu bestätigen. Sobald Einigkeit über das Lastenheft besteht, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

3.4 Erstellung des Pflichtenhefts

Basierend auf dem Lastenheft erstellt STUDIO KOA ein Pflichtenheft, das die technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft beschriebenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt STUDIO KOA das Pflichtenheft dem Kunden zur Abnahme vor. Der Kunde kann das Pflichtenheft ablehnen und Änderungswünsche äußern. STUDIO KOA wird daraufhin maximal zwei alternative Vorschläge unterbreiten. Falls der Kunde mit keinem Vorschlag einverstanden ist, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen oder zurücktreten. In diesem Fall sind die entstandenen Honorare und Aufwendungen von STUDIO KOA angemessen zu vergüten.

3.5 Umsetzung laut Pflichtenheft

STUDIO KOA erbringt Leistungen gemäß dem abgenommenen Pflichtenheft. Abweichungen davon bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen den Parteien.

3.6 Programmierung und Antwortzeitverhalten

Nach Abnahme des Pflichtenhefts entwickelt STUDIO KOA die Website bzw. den Online-Shop gemäß den Vorgaben. STUDIO KOA gewährleistet ein Antwortzeitverhalten der Webseite bzw. des Online-Shops, das vergleichbar mit anderen Websites mit ähnlichen Inhalten und Umfang ist.

3.7 Kundenmitwirkung und Verzögerungen

Der Kunde stellt alle erforderlichen Daten und Umgebungen zeitnah zur Verfügung. STUDIO KOA ist nicht verantwortlich für Verzögerungen aufgrund verspäteter Kundenmitwirkung.

3.8 Zeit- und Arbeitsplan

STUDIO KOA stellt dem Kunden einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde widerspricht unverzüglich. STUDIO KOA wird die fertige Website oder den Online-Shop bis zum genannten Enddatum übergeben.

3.9 Übergabe nach Fertigstellung

Nach Abschluss erhält der Kunde Quellcodes, Dokumentationen und ggf. Handbücher auf einem geeigneten Datenträger.

3.10 Testphase und Abnahme

Eine sechswöchige Testphase kann vereinbart werden. Der Kunde meldet während dieser Phase Fehler. Nach Abschluss der Testphase gibt der Kunde eine schriftliche Abnahmeerklärung ab.

3.11 Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.

3.12 Vergütung und Wartungsleistungen

Die Vergütung wird individuell vereinbart. STUDIO KOA kann Wartungsleistungen anbieten, ist aber dazu nicht verpflichtet. Der Kunde ist für die technische Instandhaltung verantwortlich.

3.13 Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann STUDIO KOA dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website bzw. den Online-Shop anbieten. Jedoch ist weder STUDIO KOA zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von STUDIO KOA in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abmahne allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website bzw. des Online-Shops verantwortlich. STUDIO KOA haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

3.14 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde STUDIO KOA ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

4. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

4.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Sofern ausdrücklich die Webseitenerstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer anstelle des vorliegenden Paragraphen. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen STUDIO KOA und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.

4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STUDIO KOA und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STUDIO KOA zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STUDIO KOA dar. STUDIO KOA wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STUDIO KOA und dem Kunden zustande.

4.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von STUDIO KOA nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

4.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist STUDIO KOA nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

4.6 Das Angebot von STUDIO KOA enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von STUDIO KOA nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an STUDIO KOA herauszugeben.

4.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird STUDIO KOA den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

4.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von STUDIO KOA ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) STUDIO KOA vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STUDIO KOA dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

4.9 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von STUDIO KOA – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.

4.10 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

4.11 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von STUDIO KOA, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt STUDIO KOA keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

5.1 Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann STUDIO KOA dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. STUDIO KOA kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder STUDIO KOA zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von STUDIO KOA in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von STUDIO KOA kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder STUDIO KOA gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

5.4 STUDIO KOA haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von STUDIO KOA liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. STUDIO KOA schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

6. Content-Marketing

6.1 STUDIO KOA bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.

6.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird STUDIO KOA die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts Anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.3 Sofern STUDIO KOA mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird STUDIO KOA nur Texte zu publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet STUDIO KOA ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.

7. Webhosting und Domainregistrierung

7.1 STUDIO KOA bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. STUDIO KOA ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

7.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt STUDIO KOA im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

7.3 Die Verfügbarkeit der von STUDIO KOA zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von STUDIO KOA nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).

7.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von STUDIO KOA zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er STUDIO KOA oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

7.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von STUDIO KOA in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

7.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. STUDIO KOA wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

7.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

7.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. STUDIO KOA wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

8. Print

8.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen STUDIO KOA und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

8.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STUDIO KOA und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STUDIO KOA zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STUDIO KOA dar. STUDIO KOA wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STUDIO KOA und dem Kunden zustande.

8.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist STUDIO KOA nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

8.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STUDIO KOA den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

8.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von STUDIO KOA ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) STUDIO KOA vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist STUDIO KOA gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STUDIO KOA dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

8.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

8.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet STUDIO KOA bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Illustrator o.ä.).

9. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

9.1 STUDIO KOA bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet STUDIO KOA ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

9.2 STUDIO KOA bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet STUDIO KOA ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. STUDIO KOA hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. STUDIO KOA trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. STUDIO KOA unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

10. Social Media Marketing

10.1 STUDIO KOA stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte

10.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. STUDIO KOA wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass STUDIO KOA nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

10.3 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. STUDIO KOA ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind invidualvertraglich zu regeln.

10.4 STUDIO KOA ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

11. Video und Fotografie

11.1 STUDIO KOA erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STUDIO KOA und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STUDIO KOA zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STUDIO KOA dar. STUDIO KOA wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STUDIO KOA und dem Kunden zustande.

11.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. STUDIO KOA schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

11.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STUDIO KOA den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

11.6 Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann STUDIO KOA verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

11.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

12. Preise und Vergütung

12.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene 15 Minuten abgerechnet und in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (z.B.Webseitenerstellung) ist STUDIO KOA berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

12.2 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

12.3 STUDIO KOA ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

13. Abnahme

13.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann STUDIO KOA verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn STUDIO KOA den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die STUDIO KOA dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

14. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei STUDIO KOA. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch STUDIO KOA resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

16.1 STUDIO KOA räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

16.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde STUDIO KOA ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist STUDIO KOA dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

16.3 Ferner ist STUDIO KOA berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

17. Vertraulichkeit

STUDIO KOA wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. STUDIO KOA verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

18. Haftung / Freistellung

18.1 Die Haftung von STUDIO KOA für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet STUDIO KOA jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der STUDIO KOA für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

18.2 Der Kunde stellt STUDIO KOA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen STUDIO KOA aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Die zwischen STUDIO KOA und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von STUDIO KOA als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

19.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat STUDIO KOA keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.

19.4 STUDIO KOA ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist STUDIO KOA berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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